Tarife und Konditionen
Meine Arbeit wird nach Zeitaufwand verrechnet, der Stundensatz beträgt 180 Franken. Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten, Eltern- und Familiengespräche 60-90 Minuten. Im Rahmen der Therapie durchzuführende Telefonate, Standortgespräche, Austausch mit anderen Fachpersonen sowie das Sichten und Erstellen von Berichten wird nach Zeitaufwand zum gleichen Stundentarif verrechnet.
Termine können bis 24h vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, der volle Tarif in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund einer Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wird die psychologische Psychotherapie neu durch die Grundversicherung übernommen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine «ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie». Bitte bringen Sie diese zusammen mit Ihrer Versicherungskarte zur ersten Konsultation mit.
Sollten Sie eine Abrechnung über die Zusatzversicherung (VVG) wünschen, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse ob dies möglich ist und wie viel die Zusatzversicherung an die psychologische Psychotherapie bezahlt.
Kostengutsprache der Invalidenversicherung IV
Bei einer Kostengutsprache der Invalidenversicherung IV werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen. Ich bin auf der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen und erfülle die Voraussetzungen für eine Abrechnung mit der IV.